Am 20. November fand in unserem Heim unter der Schirmherrschaft von MUDr. Hudeček ein Fachseminar für...
Wie kann man zu unserem Klienten werden?
Profil eines Klienten im Seniorenheim
Im Heim werden vor allem pflegebedürftige Personen aufgenommen, die ihnen weder ihre Familienmitglieder noch der öffentliche Pflegedienst geben können.
Geläufige Alterskrankheiten wie Hypertension (Bluthochdruck), Diabetes Mellitus (Zuckerkrankheit), Herzerkrankungen, Krankheiten der Atemwege, Erkrankungen des Verdauungssystems, Nierenerkrankungen, Wirbelsäule- und Gelenkerkrankungen usw. werden in unserem Heim selbstverständlich akzeptiert, ähnlich wie in anderen Seniorenheimen.
Im Seniorenheim Šanov sind wir jedoch auch in der Lage, für Senioren zu sorgen, die an folgenden Krankheiten leiden: Altersdemenz, Zustände nach Schlaganfällen, Alzheimer- Krankheit, Parkinson-Krankheit, Zustände nach Amputation der unteren Gliedermaßen, Tumorerkrankungen in der Phase der entlastenden Pflege.
Wie kann man zu unserem Klienten werden?
Nach dem Sie unser Heim ansprechen, vereinbaren wir mit Ihnen ein persönliches Treffen. Während dieses Treffens geben wir Ihnen komplette Informationen über das Heim, über die Aufnahmebedingungen und die Lebensbedingungen in unserem Heim und wir beantworten auch alle Ihre Fragen. Jeder Klient hat dann mit uns vor der Aufnahme ins Heim einen schriftlichen Vertrag über das Gewähren der Sozialpflege abzuschließen, in dem die konkreten Anforderungen und Bedürfnisse des Klienten sowie die Art der gewährten Pflege geregelt werden.
Anmeldeformular zum Herunterladen
- Gesuch um die Aufnahme ins Seniorenheim in Šanov (Format MS Word)
Liste der Sachen, die man bei der Aufnahme ins Heim braucht
- Liste der empfohlenen Sachen für den Aufenthalt (Format PDF)
Rechte der Klienten
- Jeder Klient kann die Einrichtung, Ausstattung und Dienstleistungen des Heimes im Einklang mit der Hausordnung sowie mit dem Vertrag über Unterkunft und Dienstleistungen nutzen.
- Jeder Klient kann sich an die zuständigen Mitarbeiter des Heimes wenden, wenn er Rat oder Hilfe betreffend aller Fragen seines Aufenthaltes, seiner Gesundheit und seines persönlichen Lebens braucht. Im Rahmen der Möglichkeiten kann er auch eine zweckmäßige Hilfe und einen zweckmäßigen Rat verlangen, vor allem in solchen Fällen, in denen er mit staatlichen Organen sowie anderen Organen und Institutionen verhandeln soll. Jeder Mitarbeiter des Heimes hat die Pflicht, dem Klienten zumindest immer mit einem Rat zur Seite zu stehen.
- Alle Klienten haben das Recht auf schriftliche, persönliche oder anonyme Beschwerden. Während der Aufnahme werden sie über das Beschwerdeverfahren informiert. Sie können sich auch an die Krankenschwester wenden, die dann die Fragen und Beschwerden den leitenden Mitarbeitern des Heimes übermittelt. Sie können sich auch mittels Vertretern aus dem Freundeskreis, mittels Bürgerausschuss, mittels Heimpersonal oder Verwandten beschweren und diese können die Klienten auch zur Unterredung beim Direktor begleiten.
- In den Gemeinschaftsräumen des Heimes befindet sich ein Kasten für Fragen und Beschwerden, die dann ein Sozialmitarbeiter bei der Versammlung im Speisesaal, immer ein Mal in der Woche nach dem Ausleeren des Kastens, beantworten wird. Die unterzeichneten Fragen und Beschwerden werden direkt mit dem Klienten erörtert, der diese vorgelegt hat.
- Wertsachen und Geld kann der Klient im Tresor des Heimes aufbewahren. Sollte er es nicht tun, ist das Seniorenheim für einen eventuellen Schaden nicht verantwortlich. Auf Wunsch des Klienten ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, die Polizei der Tschechischen Republik zur Untersuchung einzuladen.
Pflichten der Klienten
- Der Klient hat gegenüber den anderen Bewohnern, dem Personal und in der Öffentlichkeit gute Umgangsformen einzuhalten, denn das spiegelt sich im guten Ruf des Heimes wider. Er bemüht sich auch nach seinen Kräften, an einer insgesamt angenehmen und freundschaftlichen Atmosphäre des Heimes teilzunehmen.
- Die Klienten haben entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten die Grundregeln der Hygiene und Sicherheit einzuhalten. Sie dürfen die Betriebsräume nicht betreten (Lagerräume, Kesselraum u.a.).
- Die Klienten gehen sparsam mit Wasser und Strom im Heim um, d.h. keine Wasservergeudung und Licht nur bei Bedarf anschalten sowie Sauberkeit im Gebäude und seiner Umgebung einhalten.
- Rauchen darf man im Heim nur im Raucherraum und auf der Terrasse. In anderen Räumen, in den Zimmern, auf den Gängen und dem WC ist das Rauchen streng verboten. Das gut erstickte Feuer im Aschenbecher hat der Raucher in den Blechbehälter zu schütten, der sich im Raucherraum sowie auf der Terrasse befindet.
- Jeder Klient hat mit der Einrichtung des Heimes entsprechend seinem Zweck umzugehen, diese nicht absichtlich zu beschädigen und zu zerstören. Möbel verstellen darf man nur im Einvernehmen und Wissen des Heimpersonals. Einen absichtlich verursachten Schaden, eventuell unter Alkoholeinfluss, hat der Klient selbst zu bezahlen.
- Die Klienten betreten ohne schwerwiegenden Grund kein fremdes Zimmer und sie haben die Unantastbarkeit fremden persönlichen Eigentums und die Persönlichkeitssphäre der anderen zu achten.
- Die Klienten ermöglichen den Heimmitarbeitern die Reinigungsarbeiten im erforderlichen Umfang, und zwar in den Zimmern wie auch im Schrank und Nachttisch. Der Schrank sowie der Nachttisch werden immer in Anwesenheit des Klienten aufgeräumt.
- Den Klienten wird empfohlen, die Hinweise der Heimmitarbeiter zu respektieren und die vom Arzt empfohlenen Maßnahmen einzuhalten.
- Der Konsum von Alkohol ist nicht ausdrücklich verboten, sofern es sich um eine persönlich tragbare und tolerierbare Menge handelt. Also in einem Maße, in dem der Klient nicht durch Unfall und Gesundheitskomplikationen wegen Angetrunkenheit bedroht ist. Es wird nicht empfohlen, den Klienten, die Arzneimittel einnehmen, Alkohol mitzubringen oder anzubieten.
- In den Zimmern dürfen keine Tiere gehalten werden. Eventuelle individuelle Wünsche der Klienten kann man im Rahmen des Areals des Seniorenheimes lösen. Die Besucher dürfen keine Tiere ins Objekt bringen. Eine Ausnahme ist nur nach Vereinbarung mit dem Personal im Dienst möglich.
- Jeder Klient hat in Krisensituationen, in denen Leben oder Gesundheit in Gefahr sind, den Anweisungen des Heimpersonals Folge zu leisten.